Bezug der Vizebürgermeister
Den Vizebürgermeistern gebührt ein Bezug in der Höhe von 35 % des Bezuges des Bürgermeisters.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezug der Vizebürgermeister
Den Vizebürgermeistern gebührt ein Bezug in der Höhe von 35 % des Bezuges des Bürgermeisters.