Bezug der übrigen Mitglieder des Stadtsenates
Den übrigen Mitgliedern des Stadtsenates gebührt ein Bezug in der Höhe von 20% des Bezuges des Bürgermeisters.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezug der übrigen Mitglieder des Stadtsenates
Den übrigen Mitgliedern des Stadtsenates gebührt ein Bezug in der Höhe von 20% des Bezuges des Bürgermeisters.