Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienststellen

Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind die Behörden, Ämter, anderen Verwaltungsstellen, Anstalten und Betriebe der Gemeinden, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungsmäßige oder betriebstechnische Einheit darstellen.