Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Ausdrücke in männlicher Form verwendet werden, gelten sie auch für Personen weiblichen Geschlechts. Sie können, soweit dies sprachlich möglich ist, von Frauen in weiblicher Form verwendet werden.