Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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(laut LGBl. Nr. 102/2002)

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (ABl.Nr. L 175 vom 10.7.1999, S. 43) umgesetzt.