1. Teil
Allgemeines
Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Feuer- und Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen im Burgenland.
(2) Andere bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Teil
Allgemeines
Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Feuer- und Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen im Burgenland.
(2) Andere bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften werden durch dieses Gesetz nicht berührt.