Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

1. Teil

Allgemeines

Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Feuer- und Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen im Burgenland.

(2) Andere bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften werden durch dieses Gesetz nicht berührt.