Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abfrageberechtigte Stellen

Abfrageberechtigte Stelle für eine Leistung ist die leistende Stelle () sowie jede Einrichtung, die an der Abwicklung einer Förderung in Bezug auf eine Leistungsempfängerin bzw. einen Leistungsempfänger () oder eine Leistungsverpflichtete bzw. einen Leistungsverpflichteten () beteiligt ist und für deren Aufgabe die Verarbeitung von aus dem Transparenzportal () abrufbaren Daten zum Zweck der Gewährung, Einstellung oder Rückforderung einer Förderung erforderlich ist.