Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung

(1) Dieses Landesgesetz tritt am 28. August 2025 in Kraft.

(2) Die Verpflichtungen dieses Landesgesetzes betreffend Leistungsmitteilungen gemäß und 2 durch Landesorgane sind jedenfalls ab 28. Februar 2026 und jene gemäß durch vom Land verschiedene Rechtsträger jedenfalls ab 28. August 2026 zu erfüllen.