Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziele

Ziele dieses Gesetzes sind:

1. der Schutz bedrohter und gefährdeter heimischer Wassertiere;

2. die nachhaltige und ordnungsgemäße fischereirechtliche Nutzung der Fischwasser;

3. einen der Beschaffenheit der jeweiligen Gewässer entsprechenden artenreichen und gesunden Bestand an Wassertieren zu erhalten, erforderlichenfalls wiederherzustellen oder zu schaffen, sofern dies zumutbar ist.