Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Die strategische Jahresplanung gemäß hat erstmals für das Budget 2018 zu erfolgen.
(3) Die Sicherstellung der Ablauforganisation gemäß hat bis zum 31. Dezember 2018 zu erfolgen.
(4) Der Bericht gemäß ist erstmals im Rechnungsabschluss für das Jahr 2017 auszuweisen.
