Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 18. Jänner 2016 in Kraft.
(2) Das Inhaltsverzeichnis, , , und in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig entfällt .
(3) und 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 51/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Der Titel, das Inhaltsverzeichnis, , 8 Abs. 1 und 2, die Abschnittsbezeichnung und die Überschrift des IIIa. Abschnittes, , 11b Abs. 1 und 2 Z 1, 3 und 4, bis 4 und Abs. 5 Z 1, 3 und 4, und 11e, und 3, und , und 13 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(5) (Verfassungsbestimmung) , und treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(6) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(7) , , , und in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(8) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
