Die näheren Bestimmungen über die Form des Ehrenzeichens, seine Stufen und die Art des Tragens, die Verleihungsurkunde sowie die Richtlinien für die Verleihung sind in einem durch Verordnung der Landesregierung zu erlassenden “Statut für das Ehrenzeichen des Landes Burgenland” festzusetzen.
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