Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Strafbestimmung

Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer gegen die Verpflichtung gemäß , 12 Abs. 1 oder gemäß iVm verstößt sowie eine Anlage entgegen oder 4 betreibt und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 Euro zu bestrafen.