Strafbestimmung
Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer gegen die Verpflichtung gemäß , 12 Abs. 1 oder gemäß iVm verstößt sowie eine Anlage entgegen oder 4 betreibt und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 Euro zu bestrafen.
