Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Schlussbestimmungen

In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2003 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Juni 1991 über die Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen in den burgenländischen Gemeinden (Bgld. Dorferneuerungs-Verordnung), LGBl. Nr. 53, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 38/2002, außer Kraft.