Bewilligungspflicht
Die Errichtung und der Betrieb sowie jede Änderung eines Campingplatzes, die die im umschriebenen Interessen beeinträchtigen kann, bedürfen der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Bewilligungspflicht
Die Errichtung und der Betrieb sowie jede Änderung eines Campingplatzes, die die im umschriebenen Interessen beeinträchtigen kann, bedürfen der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.