Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bewilligungspflicht

Die Errichtung und der Betrieb sowie jede Änderung eines Campingplatzes, die die im umschriebenen Interessen beeinträchtigen kann, bedürfen der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.