Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

9. Hauptstück

Schluss- und Übergangsbestimmungen

1. Abschnitt

Allgemeines

Verordnungen

Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits ab dem seiner Verlautbarung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Wirksamkeit gesetzt werden.