Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonstige Maßnahmen

Werden sonstige Mängel festgestellt, so hat die Bedienstetenschutzkommission diese dem Leiter der überprüften Dienststelle schriftlich bekanntzugeben. Der Dienststellenleiter hat hiezu innerhalb von sechs Wochen Stellung zu nehmen.