Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zusammenarbeit mit der Personalvertretung

Die Präventivfachkräfte, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Personalvertretung haben zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben die Präventivfachkräfte gemeinsame Besichtigungen der Arbeitsstätten, der Baustellen und der auswärtigen Arbeitsstellen durchzuführen, denen die zuständigen Sicherheitsvertrauenspersonen und die Personalvertretungsorgane beizuziehen sind.