Untersuchende Ärzte
Die Eignungs- und Folgeuntersuchungen sind durch vom Dienstgeber hiemit beauftragte, im Sinne des dritter Satz qualifizierte Ärzte vorzunehmen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Untersuchende Ärzte
Die Eignungs- und Folgeuntersuchungen sind durch vom Dienstgeber hiemit beauftragte, im Sinne des dritter Satz qualifizierte Ärzte vorzunehmen.