Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt - ausgenommen die , 8 und 9 - nach Ablauf des Tages der Verlautbarung im Landesgesetzblatt in Kraft.

(2) Die , 8 und 9 treten am 1. 1. 1991 in Kraft.

(3) Die Verordnungen gemäß können bereits vor dem in Abs. 2 genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie dürfen jedoch erst am 1. 1. 1991 in Kraft treten.

(4) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(5) Die Änderungen in und 15 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.