6. Abschnitt
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt - ausgenommen die , 8 und 9 - nach Ablauf des Tages der Verlautbarung im Landesgesetzblatt in Kraft.
(2) Die , 8 und 9 treten am 1. 1. 1991 in Kraft.
(3) Die Verordnungen gemäß können bereits vor dem in Abs. 2 genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie dürfen jedoch erst am 1. 1. 1991 in Kraft treten.
(4) in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(5) Die Änderungen in und 15 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
