Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeines

Ziel des Bodenschutzes

Dieses Gesetz bezweckt, die nachhaltige Fruchtbarkeit landwirtschaftlicher Böden zu erhalten und zu verbessern

a) durch Schutz vor Schadstoffeinträgen,

b) durch Verhinderung von Bodenabtrag (Bodenerosion) und Bodenverdichtung.