Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft.

(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung, LGBl. Nr. 6/2026, anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.