Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorarchivische Verwaltung von Unterlagen

Alle Unterlagen der in bis h genannten Stellen und Personen sowie deren Rechts- und Funktionsvorgänger sind von diesen schon vor der Übernahme und Archivierung systematisch geordnet und sicher aufzubewahren. Bei der Beschaffung und beim Betrieb von Datenverarbeitungssystemen sind die Erfordernisse der Archivierung zu berücksichtigen.