Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung ist betraut:

1. hinsichtlich der , 21 und 33 Abs. 1 die Bundesregierung,

2. hinsichtlich der und 52 der Bundeskanzler,

3. hinsichtlich des der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres,

4. im Übrigen der Bundesminister für Inneres.