Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonstige Behörden im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der Verfahrensverordnung

. Sonstige Behörden im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der Verfahrensverordnung sind die Landespolizeidirektionen, die nach zuständigen Behörden, die Vollzugsbehörden erster Instanz gemäß des Strafvollzugsgesetzes (StVG), BGBl. Nr. 144/1969, und die Justizwache gemäß .