Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Grundsätze bei der Vollziehung

. Das Bundesamt, die Landespolizeidirektionen und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben die Art. 2, 3 und 8 EMRK bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Bundesgesetz, dem AsylG 2005, dem 7., 8. und 11. Hauptstück des FPG, der Asyl- und Migrationsmanagement-, der Verfahrens- und der Statusverordnung besonders zu beachten.