Verzichtsverbot
Die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung dürfen auf die ihnen nach diesem Gesetz zustehende Entschädigung nicht verzichten.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Verzichtsverbot
Die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung dürfen auf die ihnen nach diesem Gesetz zustehende Entschädigung nicht verzichten.