Tiroler Bezügegesetz 1995
1. Abschnitt
Bezüge der Landtagsabgeordneten
Arten der Bezüge
Den Mitgliedern des Landtages gebühren eine Aufwandsentschädigung, eine Reisekostenentschädigung und ein Auslagenersatz.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Tiroler Bezügegesetz 1995
1. Abschnitt
Bezüge der Landtagsabgeordneten
Arten der Bezüge
Den Mitgliedern des Landtages gebühren eine Aufwandsentschädigung, eine Reisekostenentschädigung und ein Auslagenersatz.