Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten für den Bereich des Landes Salzburg außer Kraft:

a) das Gesetz über die Errichtung der politischen Verwaltungsbehörden, RGBl. Nr. 44/1868;

b) die Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden, RGBl. Nr.102/1868;

c) die Beilage A zur Verordnung über die Einrichtung und Amtswirksamkeit der Bezirksämter, RGBl. Nr. 10/1853;

d) die Verordnung, womit die Amtsinstruktion für die rein politischen und für die gemischten Bezirks- und Stuhlrichterämter erlassen wird, RGBl. Nr. 52/1855;

e) der des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 99/1954;

f) der zweite Satz im der Salzburger Jugendwohlfahrtsordnung, LGBl. Nr. 39/1956.