Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einweisung

Bedienstete, die neu eintreten oder denen ein neues Aufgabengebiet zugewiesen werden soll, sind darin in geeigneter Weise von dem oder der unmittelbar Vorgesetzten oder einem oder einer von diesem bzw dieser bestimmten Bediensteten einzuweisen.