Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Im Abs. 3 der Anlage zur Jurisdiktionsnorm vom 1. August 1895, RGBl. Nr. 111, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 70/1985, wird nach dem Wort „Floridsdorf," das Wort „Donaustadt," eingefügt.