Inkrafttreten
tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Änderung von Bezirksbauernkammerbereichen, LGBl. 6000/1–7, außer Kraft.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
