Leistungen für anstaltsfremde Zwecke
Leistungen für anstaltsfremde Zwecke wie z. B. “Aktion Essen auf Rädern” müssen aufwandsneutral dargestellt werden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Leistungen für anstaltsfremde Zwecke
Leistungen für anstaltsfremde Zwecke wie z. B. “Aktion Essen auf Rädern” müssen aufwandsneutral dargestellt werden.