. Personen, von denen bekannt ist, daß in ihrem Wohnverbande eine Infektionskrankheit herrscht, sind erst über Bewilligung des zuständigen Bezirksarztes zum Besuche der Tanzschule zuzulassen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
. Personen, von denen bekannt ist, daß in ihrem Wohnverbande eine Infektionskrankheit herrscht, sind erst über Bewilligung des zuständigen Bezirksarztes zum Besuche der Tanzschule zuzulassen.