Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes über die Bestimmung von Badegewässern und Badestellen, LGBl. Nr. 53/2011, außer Kraft.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes über die Bestimmung von Badegewässern und Badestellen, LGBl. Nr. 53/2011, außer Kraft.