. Für die Warnung, Alarmierung, Entwarnung, Sirenenprobe sowie Alarmierung von Einsatzkräften werden folgende akustische Signale bestimmt:
a) Warnung: Gleichbleibender Dauerton von drei Minuten

b) Alarmierung: Auf- und abschwellender Heulton von mindestens einer Minute

c) Entwarnung: Gleichbleibender Dauerton von einer Minute

d) Sirenenprobe: Gleichbleibender Dauerton von 15 Sekunden

e) Feuerwehreinsatz:
Gleichbleibender Dauerton von drei mal 15 Sekunden mit Unterbrechungen von zwei mal sieben Sekunden

