Schongebiet
Zur Sicherung des künftigen Trink- und Nutzwasserbedarfes werden jene Grundstücke der Katastralgemeinden Brand, Bürs, Lorüns-Stallehr und Vandans, die innerhalb der im Katasterplan des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 19.2.1997, Zl. VIId-940.01,*) in roter Farbe ersichtlich gemachten Grenzen liegen, zum Schongebiet für die Stollenquelle und die Illuferquellen Lorüns erklärt.
Beachte: *) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und in den Gemeindeämtern Brand, Bürs, Lorüns und Vandans während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
