Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bewilligung

Eine wasserrechtliche Bewilligung darf nur insoweit erteilt werden, als eine Gefährdung des Quellwasservorkommens der Goldbachquellen nach fachmännischer Voraussicht vermieden werden kann. Erforderlichenfalls sind bestimmte geeignete Auflagen vorzuschreiben.