Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schongebiet

Zur Sicherung des künftigen Trink- und Nutzwasserbedarfes werden jene Grundstücke der Katastralgemeinden Egg und Sibratsgfäll, die innerhalb der in der Vermessungsurkunde des Landesvermessungsamtes Feldkirch, Plandatum 07/2004, LVA GZ. 2544/01*), in roter Farbe ersichtlich gemachten Grenzen liegen, zum Schongebiet für die Goldbachquellen im Subersachtal erklärt.

Beachte: *) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Bregenz und in den Gemeindeämtern Egg und Sibratsgfäll während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.