Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schongebiet

Zur Sicherung des künftigen Trink- und Nutzwasserbedarfes werden jene Grundstücke bzw. Teile von Grundstücken der Katastralgemeinden Schwarzenberg und Andelsbuch, die innerhalb der in der Anlage in blauer Farbe ersichtlich gemachten Grenzen liegen, zum Schongebiet Schwarzenberg-Stiegeln erklärt.