Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
Von der Bewilligungspflicht gemäß sind jene Maßnahmen ausgenommen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig gesetzt wurden.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
Von der Bewilligungspflicht gemäß sind jene Maßnahmen ausgenommen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig gesetzt wurden.