Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einschränkung des Benützungsrechtes

Ab dem Zeitpunkt der Stilllegung eines Friedhofes wird das Benützungsrecht auf das Recht und die Pflicht zur Ausgestaltung und Instandhaltung der Grabstätte eingeschränkt.