Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verhalten gegenüber Leichen

Jedermann hat sich einer Leiche gegenüber so zu verhalten, dass die Pietät nicht verletzt wird. Insbesondere sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, eine Bestattungsfeier zu stören oder eine Bestattungsanlage () oder Teile derselben zu verunehren.