Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Auf behördliche Verfahren, in denen am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes eine Gutachterkommission bereits bestellt ist, sind die bisherigen Vorschriften anzuwenden.