. Auf behördliche Verfahren, in denen am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes eine Gutachterkommission bereits bestellt ist, sind die bisherigen Vorschriften anzuwenden.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Auf behördliche Verfahren, in denen am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes eine Gutachterkommission bereits bestellt ist, sind die bisherigen Vorschriften anzuwenden.