Beistellung der Lehrer und des Verwaltungspersonals
Die Beistellung der für die Berufsschulen erforderlichen Lehrer und des allenfalls erforderlichen Verwaltungspersonals ist Aufgabe des Landes.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Beistellung der Lehrer und des Verwaltungspersonals
Die Beistellung der für die Berufsschulen erforderlichen Lehrer und des allenfalls erforderlichen Verwaltungspersonals ist Aufgabe des Landes.