Investitionsbeiträge
Für die Tragung des Investitionsaufwandes sowie für die Vorschreibung und die Entrichtung der Investitionsbeiträge gelten die und 38 sinngemäß.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Investitionsbeiträge
Für die Tragung des Investitionsaufwandes sowie für die Vorschreibung und die Entrichtung der Investitionsbeiträge gelten die und 38 sinngemäß.