3. Abschnitt
Errichtung und Führung der Berufsschulen
Bewilligung für die Errichtung der Berufsschulen
Die Errichtung einer Berufsschule (Berufsschulklasse) bedarf der Bewilligung der Bildungsdirektion. Die Bewilligung ist auf Antrag des gesetzlichen Schulerhalters zu erteilen, wenn die im festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
