Aufsicht über die Erhaltung der Berufsschulen
Die Erhaltung der Berufsschulen (Berufsschulklassen) und der Schülerheime unterliegt der Aufsicht durch die Bildungsdirektion.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufsicht über die Erhaltung der Berufsschulen
Die Erhaltung der Berufsschulen (Berufsschulklassen) und der Schülerheime unterliegt der Aufsicht durch die Bildungsdirektion.