Einrichtungen und Unterrichtsmittel
Jede Berufsschule hat jene Einrichtungen und Unterrichtsmittel aufzuweisen, die für die Durchführung des Lehrplanes der betreffenden Schulart notwendig sind.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Einrichtungen und Unterrichtsmittel
Jede Berufsschule hat jene Einrichtungen und Unterrichtsmittel aufzuweisen, die für die Durchführung des Lehrplanes der betreffenden Schulart notwendig sind.