Primarius oder Primaria
Zahnärzte oder Zahnärztinnen, denen die Österreichische Zahnärztekammer mit Bescheid gemäß des Zahnärztegesetzes die Berechtigung zur Führung des Berufstitels „Primarius“ oder „Primaria“ verliehen hat, dürfen die Berufsbezeichnung „Primarius“ oder „Primaria“ führen.
